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FÜR DEN EHEGATTEN
VORSORGEN
DEN GESCHÄFTSPARTNER
ABSICHERN
STEUEROPTIMIERTE
SCHENKUNG
ERBSTREITIGKEITEN
VERMEIDEN
DAS UNTERNEHMEN
SINNVOLL ÜBERGEBEN
ERBLASSEN
OHNE KINDER
WER IST MEIN
ANSPRECHPARTNER?
DIE SIGNATURE WEALTH STRATEGIE.
NUTZEN SIE DAS BESTE AUS ZWEI WELTEN!
FALLBEISPIELE:
SIGNATURE WEALTH IN DER PRAXIS
ERHALT DER FAMILIEN-
HARMONIE BEI DER
STRUKTURIERUNG DES
VERMÖGENSÜBERGANGS
Ein Ehepaar mit zwei Töchtern besitzt eine eigengenutzte Immobilie sowie 100.000 € Investmentvermögen in einer konventionellen Depot-Anlage. Eine der Töchter möchte die elterliche Immobilie im Erbfall gerne übernehmen. Ihr geringes Einkommen macht die Möglichkeit einer Finanzierung zum dann notwendigen Ausgleich der Schwester jedoch unwahrscheinlich. Die zweite Tochter hat an der Immobilie kein Interesse. So sorgen sich die Eltern bereits zu Lebzeiten über absehbare Streitigkeiten zwischen den Kindern im Erbfall. Gemeinsam mit ihrem SIGNATURE WEALTH Experten findet sich folgende Lösung:
- Das Investmentvertmögen von 100.000 € wird in eine individuelle SIGNATURE WEALTH Strategie überführt.
- Für die Immobilie berechnet der Experte den konkreten Ausgleichsanspruch zwischen den Geschwistern und stellt den ermittelten Wert innerhalb der SIGNATURE WEALTH Strategie ein.
- Die Immobilie verbleibt gesichert in der Familie.
Die SIGNATURE WEALTH Strategie trägt den Ausgleichsanspruch zwischen den beiden Geschwistern. Der Depotwert fließt den Kindern als Todesfallleistung zu gleichen Teilen zu. - Für die Töchter fallen weder Erbschaftssteuer (Freibetrag) noch Abgeltungssteuer auf Kapitalgewinne (Rechtsmantel SIGNATURE WEALTH) an. Da zudem keine notarielle Verfügung nötig ist, werden zusätzlich Zeit und Kosten gespart.
VERMÖGEN ÜBERGEBEN.
DEN EINFLUSS ERHALTEN.
Die Großeltern wollen ihren Enkeln ein stattliches Vermögen hinterlassen/übergeben. Einerseits besteht bei ihnen dabei aber die Sorge, dass sich die Eltern ihrer Enkel als gesetzlicher Vormund der minderjährigen Kinder nach dem Ableben der Großeltern in das Kapitalmanagement einmischen. Auf der anderen Seite möchten die Großeltern auch nicht, dass die Enkel mit Volljährigkeit sofort über nicht unwesentliche Summen verfügen können. Sie haben Bedenken, dass die finanziell dann noch unerfahrenen jungen Leute das geschenkte Vermögen fahrlässig ausgeben, die Schule nicht mehr ernst genug nehmen, ihre Vermögensfragen falschen Freunden anvertrauen ... keinen guten Weg im Leben finden.
- Im Rahmen einer SIGNATURE WEALTH Experten-Beratung entscheiden sich die Großeltern, das zu hinterlassende Vermögen/den Schenkungsbetrag in eine entsprechende SIGNATURE WEALTH Lösung zu integrieren und nach ihren persönlichen Vorgaben verwalten zu lassen. Die Enkel werden bei Tod der Großeltern als deren bezugsberechtigte Personen benannt und erhalten dann das Kapital. Zugleich wird eine sogenannte Termfix-Vereinbarung aufgesetzt, die den konkreten Zuflusszeitpunkt des Kapitals an die Enkel regelt. So erhalten die Beschenkten ab dem 18. Lebensjahr zunächst nur eine kleine jährliche Auszahlung. Die absolute Mehrheit des Kapitals wird erst mit dem 30. Geburtstag der Enkel zur Verfügung gestellt. Lange Zeit nachdem die Großeltern bereits verstorben sind. Die Großeltern sind davon überzeugt, dass die Enkel bis zu deren 30. Lebensjahr ihren Weg gegangen sind, solide auf eigenen Beinen stehen und mit dem dann zur Verfügung stehenden Kapital vernünftig umgehen können. (Die beispielhaft genannten Alterszahlen sind jederzeit frei wählbar.)
- Ähnlich lassen sich mit SIGNATURE WEALTH auch finanzielle Belange nach einer Scheidung mit beteiligten Kindern regeln. (In einer Ehe hat einer der Partner das Vermögen und möchte dieses im Falle seines Todes seinem Kind vermachen. Er möchte vermeiden, dass der andere Partner als gesetzlicher Vormund seines minderjährigen Kindes entgegen seiner Vorstellungen mit „seinem“ Vermögen für das Kind agiert. Eine Termfix-Vereinbarung blockiert das Geld bis frühestens zur Volljährigkeit des Kindes und entzieht es so dem Zugriff des Expartners / anderen Elternteils des Kindes.)
- Ein weiteres Anwendungsbeispiel: In einer Ehe ist der Mann wesentlich älter als seine Frau. Es gibt Kinder in der Beziehung. Der vermögende Mann ist sich bewusst, dass die statistische Wahrscheinlichkeit dagegen spricht, dass er zum Zeitpunkt des Abiturs/Studium noch am Leben ist. Sein Vermögen möchte er – emotional und auch steuerlich optimiert – an seine Frau und seine Kinder übergeben. Die Unreife der Kinder und die Sorge darüber lassen auch hier eine Termfix-Vereinbarung im Rahmen einer SIGNATURE WEALTH Strategie als Mittel der Wahl in den Vordergrund rücken.
ERBLASSEN OHNE KINDER
UND ANONYM VERERBEN
- Erblassen ohne Kinder – Stiftungsgründung
Die demografische Entwicklung macht auch vor der Erbengeneration nicht halt. Zunehmend gibt es deshalb Anleger, die sich altersbedingt ernsthaft über die Strukturierung ihres Nachlasses Gedanken machen. Da sie oft selbst keine eigenen Kinder haben und auch keine Ersatzerben vorhanden sind (oder man diesen nichts vermachen möchte), wünschen sich diese Menschen passende Lösungen.
Eine im wahrsten Sinne des Wortes sinnstiftende Option ist es, das meist liquide Vermögen im Rahmen einer speziellen SIGNATURE WEALTH Lösung in eine sogenannte Stiftungspolice zu überführen und nach den Vorgaben des Kunden verwalten zu lassen. Zum einen bleiben Zugriff und Liquidität für den Anleger zu Lebzeiten jederzeit erhalten. Zum anderen kann der Kunde in dieser Lösung eine nachhaltig wirksame Stiftung ins Leben rufen, die nach seinem Tod und unter seinem Andenken ihm persönlich am Herzen liegende Zwecke verfolgt. Für diese Stiftung wird im Rahmen der Anlagelösung durch Erstellung der Statuten und der Namensfindung zunächst nur eine Vorgründung vorgenommen.
Erst nach dem Ableben des Kunden wird die Stiftung zeitnah gegründet und das verbliebene Vermögen aus der SIGNATURE WEALTH Anlage automatisch und ohne jeglichen Abzug an Steuern in das Stiftungsvermögen gezahlt. Die Stiftung ist also sofort liquide und kann gemäß den zu Lebzeiten formulierten Wünschen des Kunden umgehend ihre Arbeit aufnehmen. Das Andenken des Kunden bleibt über Dekaden hinaus nach dessen Tod gewahrt, da die Stiftung seinen Namen trägt. Auch eventueller Immobilienbesitz kann steuerlich neutral in die Stiftung überführt werden, wenn es zuvor entsprechend geregelt wurde.
- Erbstreitigkeiten vermeiden – anonym vererben
GESTALTUNGEN
DES NIESSBRAUCHS
Nießbrauchsregelungen sind insbesondere bei Übertragung von Immobilienvermögen hinlänglich bekannt. Beispielsweise wird zu Lebzeiten eine vermietete oder selbst bewohnte Immobilie von den Eltern an die Kinder übertragen, wobei sich die Eltern den lebenslangen Nießbrauch vorbehalten. Die Eltern können dann bis zu ihrem Tode die Erträge aus dem Vermögensgegenstand vereinnahmen bzw. die Immobilie weiterhin selbst bewohnen.
Die Nießbrauchsgestaltung ist aber auch bei Vermögensstrukturierungen denkbar und bietet die Möglichkeit einer erheblichen Reduzierung der Schenkungssteuer, z.B. bei der Übertragung von Wertpapiervermögen, wobei den Eltern weiterhin die zukünftigen Erträge aus dem Wertpapiervermögen zukommen. Dazu bedarf es einer privatschriftlichen Vereinbarung zwischen dem Nießbrauchgeber und dem Nießbrauchnehmer, die bei der Übertragung des Vermögens geschlossen wird und dem Strukturträger angezeigt werden muss. Der Nießbraucher genießt dabei besondere Rechte: So kann der Nießbrauchgeber das Vermögen nur mit dessen Zustimmung auflösen, verpfänden oder übertragen. Auch stehen die Erträge zu seinen Lebzeiten unmittelbar dem Nießbraucher zu. Nur auf diese Weise kann der Nießbraucher zugreifen, sodass das einbezahlte Geld innerhalb der SIGNATURE WEALTH Strategie zum Vermögensaufbau erhalten bleibt.
Steuerliche Vorteile des Nießbrauchs
Die Kürzung der schenkungssteuerlichen Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Alter des Nießbrauchsberechtigten. Je jünger dieser ist, desto länger ist seine Lebenserwartung und desto länger genießt er damit auch die Früchte des Vermögens. Analog fällt auch die Kürzung umso höher aus. Bei einem 65-Jährigen beispielsweise um ca. 60%! Verstirbt der Nießbrauchsberechtigte allerdings innerhalb einer bestimmten Frist, führt das zu einer anteiligen Nachzahlung der Schenkungssteuer (§ 14 Abs. 2 BewG). Bei einem 65-Jährigen beträgt diese Frist sieben Jahre. Zur Sicherheit sollte daher in jedem Fall ein nachrangig Bezugsberechtigter einbezogen werden, um das Nachzahlungsrisiko zu minimieren. Zu Lebzeiten muss der Nießbraucher die erhaltenen Erträge im Rahmen der Einkommenssteuer entweder mit dem aktuellen Abgeltungssteuersatz oder im Sinne des Halbeinkünfteverfahrens (12/62-Regel) versteuern.
- Fazit
Die Einräumung eines Nießbrauchsvorbehaltes an der SIGNATURE WEALTH Strategie ermöglicht nicht nur eine spürbare Reduzierung der Schenkungs- und Erbschaftssteuerlast, sondern erlaubt der Vorgängergeneration, weiterhin auf die Erträge zuzugreifen und über Verfügungen am Vermögen bestimmen zu können. Darüber hinaus fällt die Leistung bei Tod nicht in den Nachlass, sondern an die Begünstigten des Vertrags. So werden Erbstreitigkeiten vermieden. Im Erbfall wird die Leistung bei Tod erbschaftssteuerfrei und einkommenssteuerfrei an den Begünstigten ausgezahlt.